An den Bundesländern wird die von der Bundesregierung geplante Senkung des Durchschnittssatzes für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft von bisher 10,7 auf 9,5 Prozent nicht scheitern. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat in erster Beratung mehrheitlich zustimmend zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Mit der Neuregelung will der Bund eine Klage der EU-Kommission vom Tisch bekommen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte künftig auf der Grundlage einer Methode des Bundesrechnungshofs berechnet wird, die sich auf makroökonomische Daten der letzten drei Jahre bezieht. Vorgesehen sind zudem die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie eine jährliche...