Nach einem halben Jahr Übergangsfrist ist die neue „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts" zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Über die wesentlichen Änderungen wurde bereits in BWagrar 2/2021, S. 13 informiert. Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht dabei das erweiterte Hemmstoffkonzept, nach welchem die Rohmilch umfassender, öfter und mit moderneren Testverfahren auf Hemmstoffe untersucht wird. Der Milchgeldabzug erfolgt nach einem risikoorientierten Ansatz, der für den ersten positiven Nachweis einen geringeren Milchgeldabzug als nach altem Recht vorsieht. Der Abschlag für Hemmstoffnachweise, unter anderem Antibiotika, sinkt von fünf auf drei Cent je Kilogramm Milch im betreffenden Monat, für jeden weiteren Nachweis...