Die Bundesregierung plant keine finanzielle Entschädigung für sauenhaltende Betriebe, die wegen des in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelten Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung die Ferkelerzeugung einstellen werden. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, auf eine mündliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Carina Konrad erklärt. Es sei zunächst Aufgabe jedes Wirtschaftsbeteiligten, die geltende Rechtslage einzuhalten und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Das betreffe auch neue Anforderungen. Im vorliegenden Fall gebe es zudem eine umfangreiche staatliche Förderung für die Umsetzung der neuen Anforderungen, wie das Bundesprogramm Stallumbau oder...