Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Lieferfrist für Landmaschinen im Investitionsprogramm Landwirtschaft verlängert und die Auswahl ausgeweitet. Zuwendungsempfänger können bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen. Anträge hierfür können ab dem 1. August 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Zudem kann ab sofort nachweislich auch eine Maschine der gleichen Kategorie gefördert werden, die erst nach der ursprünglichen Antragstellung auf die Positivliste aufgenommen wurde. →Mehr im Internet unter www.bwagrar.de , Webcode: 6907577