Auf d en Lebensmittelhandel kommen im Hinblick auf dessen Vertragsvereinbarungen mit Lieferanten strengere Vorgaben zu . Das Agrarmarktstrukturgesetz wird um Regulierungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert und zugleich in „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz" umbenannt. Die entsprechende Novelle, mit der hierzulande die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) umgesetzt wird, hat am 28. Mai den Bundesrat passiert. Demnach sind künftig unter anderem kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen und die wiederholte Erhebung von Listungsgebühren auch nach bereits erfolgter...