Vier Zeitarbeitsfirmen haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz eingereicht, das ein Verbot beziehungsweise weitgehende Restriktionen für die Zeitarbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie zum Inhalt hat. Das Verbot der Zeitarbeit sei „unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig", heißt es in der Begründung für die Klage. Wie der Prozessbevollmächtigte Prof. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht, darlegt, seien wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes insbesondere mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar. Seit Januar dürfen laut Arbeitsschutzgesetz im Kerngeschäft der Schlachtung und Zerlegung in...