Nicht nur Kadaver von Schweinen und Rindern, sondern auch die von Schafen, Ziegen und Pferden sollten zukünftig in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) auf Tierschutzverstöße kontrolliert werden. Dafür plädiert der Bundesrat in seiner am 7. Mai beschlossenen Stellungnahme zu dem entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Zudem pocht die Länderkammer darauf, dass im Tierseuchenfall die unschädliche Beseitigung von verendeten oder getöteten Tieren bei knappen Kapazitäten in den Tierkörperbeseitigungsanlagen Vorrang haben müsse. Die Änderung im Tierschutzgesetz regelt insbesondere die Betretungsrechte für kontrollierende Behörden, die Mitwirkungspflichten der VTN-Betriebe sowie...