Die Regierungsfraktionen haben sich vergangene Woche inhaltlich auf das Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. So soll das Gesetz Mitte Dezember im Bundestag beraten werden und könnte nach Zustimmung des Bundesrates noch Anfang 2021 in Kraft treten. Das Gesetz sieht neben mehr Kontrollen, Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte vor allem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion vor. Zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes kam es, weil sich die Unionsfraktion gegen ein vollständiges Verbot der Leiharbeit sperrte, da dies die Flexibilität der Fleischunternehmen in Saisonspitzen – wie der Grillsaison – zu stark einschränke.