Ein weiteres Wachstum des Ökolandbaus erhofft sich die Bundesregierung vom Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Laut Bundesagrarministerium sind die Überarbeitung und Anpassung der Gesetze auch wegen der neugestalteten EU-Öko-Basisverordnung notwendig geworden, die ab Anfang 2022 gilt. Damit werde der Ökobereich in vollem Umfang in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über amtliche Kontrollen einbezogen. Dies beinhalte mehr Vorgaben zu den amtlichen Kontrollen und eine höhere Regelungsdichte. Mit der Novelle werden sogenannte „nebenstrafrechtliche Bestimmungen" aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und...