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Windenergie

Mindeststandards für Artenschutz

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder und des Bundes wollen dem Windenergieausbau neue Dynamik verleihen und deshalb Genehmigungsprozesse beschleunigen. Dazu gehört auch, die artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsverfahren rechtssicher anzupassen und zu vereinheitlichen.
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Die Umweltministerkonferenz hat sich auf neue Mindeststandards für die artenschutzrechtliche Prüfung in Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen geeinigt. In einer Sonderkonferenz haben sie sich heute auf einen standardisierten Bewertungsrahmen für die Prüfung des Tötungsrisikos von Brutvogelarten im Zusammenhang mit Windkraftanlagen verständigt.

Verhältnis von Naturschutz und Klimaschutz neu justieren

„Der heutige Beschluss legt die Grundlage dafür, dass wir uns künftig sicherer im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Klimaschutz bewegen und beiden Schutzgütern angemessenen Raum geben“, sagte Umweltminister Franz Untersteller im Anschluss an die Sonderkonferenz. Mit dem beschlossenen Papier reagierten die Umweltministerinnen und -minister darauf, dass der Artenschutz immer häufiger zu Lasten des Klimaschutzes instrumentalisiert werde und Genehmigungsprozesse blockiere.

„Wir müssen genauer hinsehen, welche Vogelarten wie stark tatsächlich durch Windkraftanlagen bedroht sind. Und es muss einen Unterschied machen, ob wir von einem oder zwei Brutpaaren im direkten Umfeld einer Anlage sprechen oder von vielen Brutpaaren in einem größeren Umfeld. Die Umweltministerkonferenz hat heute die Grundlage für eine genauere Betrachtung geschaffen“, so Untersteller. Es gehe, sagte er, nicht darum, den Artenschutz auszuhebeln. Es gehe darum, das Verhältnis von Naturschutz und Klimaschutz neu zu justieren. „Beides, der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schutz des Klimas sind existenziell für unsere Zukunft.“

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