Mit den geänderten Vorgaben für die Zäunung von Weidetieren wird es für Nutztierhalterinnen und -halter im Fördergebiet Wolfsprävention (Schwarzwald) künftig einfacher, für einen wolfsabweisenden Grundschutz zu sorgen. Grund für die Änderungen sind neue DIN-Vorgaben für Elektrozäune. Aber auch Erfahrungswerte aus der Praxis wurden berücksichtigt. Laut baden-württembergischem Umweltministerium wurden unter anderem folgende Regelungen zum Grundschutz angepasst: Reduktion der geforderten Mindestspannung eines Elektrozauns von 4000 Volt auf 2000 Volt; Ergänzung der Beurteilungskriterien für die Erdung; Anerkennung der Präsenz von Herdenschutzhunden als Grundschutz; Anerkennung eines Wolfsübergriffs auch auf gutachterlicher Basis und ohne...