Der Bundesrat hat sich für die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie erwogene verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ausgesprochen. Betrieben, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren umsetzten, seien geeignete Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen, die längerfristige betriebswirtschaftliche Perspektiven für bauliche Investitionen und den entstehenden Mehraufwand eröffneten, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer. Zugleich betonen die Bundesländer, dass die Umsetzung der Strategie auch ein ausreichendes Budget voraussetze. Mehr Leistungen im Umwelt, Ressourcen-, Klima- und Tierwohlbereich erforderten mehr Mittel.