Mehr anlassbezogene Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben verspricht sich die Bundesregierung von der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb), für die das Kabinett in der vergangenen Woche grünes Licht gegeben hat. Mit der AVV RÜb setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer, die bekanntlich für die Durchführung der Kontrollen zuständig sind. Als Kernelement enthält der Entwurf der AVV RÜb Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen. Für Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigt die derzeitige Überwachungspraxis, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu einer Häufung von...