Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben den Schutz von Wölfen weiter gestärkt. Wie die Luxemburger Richter in ihrem vergangene Woche verlesenen Urteil klarstellen, müssen die Beutegreifer auch dann geschützt werden, wenn sie sich außerhalb der Schutzgebiete bewegen und sich etwa Dörfern nähern. Der in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie „vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen", so der EuGH. Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht werde. Dann sei unter anderem ein Einfangen der Tiere zulässig. Konkret ging es...