Der Abschuss von Wölfen wird erleichtert. Das ist das Ziel einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP, den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Laut der Neuregelung zum Umgang mit dem Wolf kann ein Abschuss bereits genehmigt werden, wenn bei Nutztierrissen „ernste" landwirtschaftliche oder sonstige Schäden vorliegen. Die Änderung ist nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt. Es müsse anerkannt werden, dass sich der Wolfsbestand so erfolgreich entwickelt hat, dass sein Erhaltungszustand nicht mehr gefährdet ist. Dann...