Wie schon im vergangenen Jahr will die Bundesregierung zur Unterstützung der von der Trockenheit betroffenen Viehhalter die Futternutzung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gestatten. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge werden die Länder ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. Landwirte in diesen Gebieten könnten dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die im Umweltinteresse genutzt würden, über die sonst nur erlaubte Beweidung mit Schafen und Ziegen hinaus auch für die Beweidung mit anderen Tierarten oder durch Schnitt für Futterzwecke nutzen. Das Kabinett hat vergangene Woche einer Änderung der einschlägigen Verordnungen zugestimmt. Diese Entscheidung...