Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) pünktlich zum Beginn der neuen Förderperiode umgesetzt werden kann. In Anbetracht der andauernden und voraussichtlich erst im Jahr 2020 abzuschließenden Verhandlungen scheine ein Beginn des neuen GAP-Regimes im Jahr 2021 „kaum zu erwarten", heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. In Berlin geht man daher davon aus, dass die EU-Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine Übergangsverordnung vorlegt. Nach Ansicht der Bundesregierung bleibt auch im Rahmen des Übergangs die Möglichkeit zur Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule bestehen. Auch Maßnahmen zur Einhaltung der finanziellen Obergrenzen seien aufgrund der...