Der Rahmen für die Reform des Weingesetzes steht; nun gilt es, die Einzelheiten auszuarbeiten. Darauf hat Bundesministerin Julia Klöckner hingewiesen. Sie habe sich mit allen Beteiligten auf das Ziel einer stärkeren Profilierung und Förderung von Weinen mit geschützter Herkunftsangabe einigen können. Für diese Weine sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Zudem habe man sich nahezu einvernehmlich auf eine Verlängerung der Begrenzung der Neuanpflanzungen von Reben auf 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche bis zum Jahr 2023 verständigt.