Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für die Gewährung der Dürrehilfen verständigt. Der Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung sollte in dieser Woche endgültig abgestimmt und anschließend zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern unterzeichnet werden. Nach vorliegenden Informationen soll ein Betrieb dann als existenzgefährdet gelten, wenn der sogenannte Cash Flow III als Indikator, wieviel Geld noch für Investitionen und Schuldentilgung verwendet werden kann, kleiner ist als der Schaden. Gänzlich von finanzieller Hilfe ausschließen will man Betriebe, die mehr als 35 Prozent gewerbliche und nicht landwirtschaftliche Einkünfte erzielen. Die Höhe des zu gewährenden Zuschusses soll bis zu 50 Prozent des Schadens betragen können. Als...