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Neue Düngeverordnung

Zustimmung zur Stoffstrombilanz

Auf einen Kompromiss bei der Dokumentation von Düngemittelüberschüssen haben sich die Länder am 24. November 2017 geeinigt.
Veröffentlicht am
Pixabay.com

In Zukunft müssen landwirtschaftliche Betriebe angeben, welche Mengen Stickstoff und Phosphor sie zu- und abführen. Beispiele für die Zufuhr sind der Zukauf von Futtermitteln, Saatgut oder Tieren - zur Abfuhr zählen zum Beispiel der Verkauft von Fleisch, Milch oder Erntegut.

Bilanzen in zwei Varianten

Entweder gilt für die Bilanz eines Hofs die bundesweite Obergrenze von 175 kg Stickstoff je Hektar oder der Betriebsleiter erstellt eine eigene Bilanz, die genau an den Hof angepasst ist. Das Ziel der Stoffstrombilanz ist laut der "Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weitere Vorschriften" ein nachhaltiger und effizienter Umgang mit Rohstoffen sowie das Vermeiden von Nährstoffverlusten in die Umwelt.

2018 gehts los

Ab dem 1. Januar 2018 gilt die Verordnung für alle Betriebe ab 50 Großvieheinheiten oder ab 30 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Ab 1. Januar 2023 tritt sie auch für Höfe ab 20 Hektar in Kraft.

Die gesamte Verordnung finden Sie auf der Seite des Bundesrats.

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