Ohrmarken bei Rindern kein Spielraum
Um die rasche Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen sicherzustellen, sind in Rinderhaltungsbetrieben nach EU-Recht zwingend zwei Ohrmarken für jedes Rind vorgeschrieben. Verstöße führen zum Verlust von Fördergeldern. Das hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in einer Pressemitteilung klargestellt.
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