Für die orale Medikation bei Nutztieren gilt seit Mai 2014 ein neuer Leitfaden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Leitfaden beschreibt, was beim Einsatz oral anzuwendender Fertigarzneimittel (OAF) zu beachten ist. Er richtet sich an Tierarzt und Landwirt. Neben der Sachkenntnis und Fertigkeiten für die Anwendung der oralen Medikation müssen Landwirt und Tierarzt gemeinsam einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erstellen. Der DBV hatte kritisiert, dass die Verschärfungen, insbesondere in Bezug auf den Risikomanagementplan, weder praktikabel noch zielführend sind. Der Leitfaden ist unter www.bwagrar.de , Webcode: 4421412 abrufbar.