Der Bundesrat hat noch zahlreiche Anmerkungen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In einer Stellungnahme vom vergangenen Freitag spricht sich die Länderkammer mit Blick auf die Bioenergie für einen stärkeren Investitionsschutz für bestehende Anlagen aus und fordert ein Mitspracherecht der Bundesländer beim nachgelagerten Ordnungsrecht. So soll sich beispielsweise die geforderte Sicherheit im Gebotsverfahren nicht durch die Multiplikation der Gebotsmenge mit 60 Euro/kWh, sondern lediglich mit 30 Euro/kWh errechnen. Bei kleineren Gülleanlagen will die Länderkammer nicht die vorgesehene installierte Leistung, sondern die Bemessungsleistung bei der Wertbestimmung zugrunde legen.