Nachdem Bund und Länder sich auf die Grundzüge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt haben, hat die Regierungskoalition auch einen gemeinsamen Kurs für die künftige Förderung von Bioenergieanlagen gefunden. Die Ministerpräsidentenkonferenz verständigte sich darauf, für die Windenergie an Land einen Zubau von 2800 Megawatt (MW) jährlich festzulegen; bisher waren es 2500 MW. Bei Solarenergie sollen maximal 2500 MW Leistung pro Jahr neu entstehen dürfen. Der Netzausbau soll vorangetrieben werden. Eine Einigung gab es auch beim Thema Bioenergie. Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll Biomasse künftig in die geplante Ausschreibung für neue Ökostromanlagen aufgenommen werden. Zwischen 2017 und 2019 ist dabei ein...