Mehr Luft für Tierhalter
Das Bundeskabinett beschließt eine Anpassung der TA Luft. Die Umsetzungsfristen für eine Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen sollen um drei Jahre verlängert werden.
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Das Bundeskabinett hat eine Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen, die Tierhaltern mehr Zeit bei der Einhaltung von Immissionsschutzanforderungen gibt. Die Umsetzungsfristen für die Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen in Stallanlagen sollen bis Ende 2029 verlängert werden, um zu vermeiden, dass Betriebe mehrfach nachrüsten müssen. Der Deutsche Bauernverband begrüßt diese Maßnahme, fordert aber gleichzeitig eine Angleichung an europäische Standards für bessere Wettbewerbsbedingungen.
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Die Bundesregierung nimmt Druck von den tierhaltenden Betrieben bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen. Die Umsetzungsfristen für die Nachrüstung von Stallanlagen sollen bis Ende 2029 verlängert werden. Eine entsprechende Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) lobte den Kabinettsbeschluss als notwendig, mahnte aber gleichzeitig inhaltliche Änderungen an. „Die Verschiebung der Umsetzungsfristen für Abluftreinigungsanlagen und weiterer Emissionsminderungstechniken für Stallbauten und Güllebehälter ist ein wichtiger erster Schritt“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet gegenüber dem Pressedienst Agra...
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