Finanzministerium signalisiert Entgegenkommen
Das Bundesfinanzministerium plant offenbar Ausnahmen von der geplanten Registrierkassenpflicht, etwa für Wochenmarktstände. Details soll eine noch zu erarbeitende Rechtsverordnung regeln. Vorgesehen ist die Pflicht laut aktuellem Gesetzentwurf ab 100.000 Euro Jahresumsatz.
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Das Bundesfinanzministerium plant Ausnahmen von der geplanten Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz, etwa für Wochenmarktstände, um eine unverhältnismäßige Belastung zu vermeiden. Diese Ausnahmen sollen durch eine noch zu erarbeitende Rechtsverordnung geregelt werden. Die Kassenpflicht ist Teil eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und hatte in der Landwirtschaft und im Gartenbau erhebliche Kritik hervorgerufen.
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Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Registrierkassenpflicht könnte die Agrar- und Gartenbaubranche womöglich doch nicht so hart treffen wie zunächst befürchtet. Darauf lassen zumindest jüngste Äußerungen des BMF schließen. Wie dem Agrarinformationsdienst AgraEurope auf Anfrage mitgeteilt wurde, sollen bestimmte Bereiche von der Pflicht ausgenommen werden – unter anderem Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt, „bei denen eine Kassenpflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt“. Geregelt werden sollen diese Ausnahmen in einer Rechtsverordnung, die allerdings noch erarbeitet werde, so ein Sprecher des BMF. Weitere Details sind daher noch nicht bekannt. Klingbeil will Steuerhinterziehung bekämpfen Hintergrund ist der in die...
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