Schutzklausel bestätigt
Die Mitgliedstaaten haben den Handelsschutzklauseln zum Mercosur-Handelsabkommen zugestimmt. Fallen die Preise für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse um 5 Prozent, muss künftig eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
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Die Mitgliedstaaten haben den Handelsschutzklauseln zum Mercosur-Handelsabkommen final grünes Licht gegeben. Nach dem Plazet vom 03. März kann die Verordnung nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das Gesetz tritt standardmäßig 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für die vorläufige Anwendung des Abkommens, bleibt aber weiterhin gültig, wenn das EU-Mercosur-Abkommen vollständig ratifiziert ist. Die Schutzklauseln legen fest, unter welchen Bedingungen die EU die im Rahmen des Vertrags vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den vier Partnerstaaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – vorübergehend aussetzen kann. Dies soll dann möglich sein, wenn ein starker...
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