Vorläufige Anwendung möglich
Argentinien und Uruguay haben die Freihandelsvereinbarung ratifiziert. Die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten kann somit von der EU-Kommission auf den Weg gebracht werden.
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Die EU-Kommission bringt die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten auf den Weg. Das hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag den 27. Februar bekannt gegeben. Dies war nun möglich, da Argentinien und Uruguay die Freihandelsvereinbarung bereits am Donnerstag den 26. Februar ratifiziert haben. Dass dieses Abkommen jetzt provisorisch umgesetzt wird, belegt nach Ansicht der Behördenchefin die wachsende Handelsmacht der Europäischen Union. Von der Leyen hat den Schritt nach eigenen Angaben zuvor mit den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament „diskutiert“. Eine vorläufige Anwendung ist auch ohne grünes Licht aus dem Europaparlament möglich. Der Vorsitzende im Handelsausschuss des Europaparlaments,...
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