
Widerruf für Moxxi
Das Mittel ist damit weder verkehrsfähig noch darf es angewendet werden. Das BVL hat zudem die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Der Parallelhandel bei Pflanzenschutzmitteln ist dank des EU-Binnenmarkts („freier Warenverkehr“) möglich und zulässig. Es wird jedoch eine Genehmigung für den Parallelhandel seitens des BVL benötigt. Leider gibt es jedoch immer wieder Marktteilnehmer, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten. Bei übermäßigen Preisabschlägen sollten Landwirte vorsichtig sein. Immer wieder wurden auch gefälschte Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr gezogen.


