
Widerruf der Zulassung
Ende für Herbizid Bofix
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 16. August 2025 die Zulassung des Herbizids Bofix (Zul.-Nr.: 006396-00) mit den Wirkstoffen MCPA, Clopyralid und Fluroxypyr antragsgemäß widerrufen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart
Erschienen am 08.09.2025
Artikelzusammenfassung
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Bofix war zugelassen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und gegen Acker-Kratzdistel in zahlreichen Sommer- und Wintergetreidearten. Es gilt eine gesetzliche Abverkaufsfrist von 6 Monaten bis 16. Februar 2026 und eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten bis 16. Februar 2027. Der Widerruf gilt ebenso für die folgenden Vertriebserweiterungen:
- Amario (Zul.-Nr.: 006396-60)
- Duanti (Zul.-Nr.: 006396-61)
Der Widerruf gilt ebenso für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.




