
Ende für Herbizid Bofix
Bofix war zugelassen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und gegen Acker-Kratzdistel in zahlreichen Sommer- und Wintergetreidearten. Es gilt eine gesetzliche Abverkaufsfrist von 6 Monaten bis 16. Februar 2026 und eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten bis 16. Februar 2027. Der Widerruf gilt ebenso für die folgenden Vertriebserweiterungen:
- Amario (Zul.-Nr.: 006396-60)
- Duanti (Zul.-Nr.: 006396-61)
Der Widerruf gilt ebenso für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.


