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Notfallzulassung nach Art. 53

Blattläuse und Weiße Fliege an Freilandgemüse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime (Wirkstoff: Flupyradifurone) zwei Zulassungen gegen Blattläuse und gegen Weiße Fliege vom 3. September 2025 bis 31. Dezember 2025 erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 08.09.2025

Die Notfallzulassung gilt für:

  • In Spinat und verwandten Arten darf SIVANTO prime gegen Blattläuse und gegen Weiße Fliege von BBCH 12 bis 41 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,625 l/ha in 300 – 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage.
  • In Blattkohle (ausgenommen Barbarakraut und Sareptasenf) darf SIVANTO prime gegen Blattläuse und gegen Weiße Fliege von BBCH 41 bis 49 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,625 l/ha in 200 – 1000 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse an Salate und Endivien vom 3. September 2025 bis 31. Dezember 2025 erteilt. Pirimor G darf von BBCH 19 bis 49 nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf bis zu zweimal mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind jeweils zu beachten.

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