
Widerruf für Flufenacet
Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 auf EU-Ebene nicht erneuert wurde. Da die Widerrufe von den zulassungsinhabenden Firmen beantragt wurden, ergeben sich für die Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Widerrufsdaten sowie Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, die jedoch alle in der ersten Dezemberhälfte 2026 liegen. Vor diesem Hintergrund kann – sofern noch nicht geschehen – ausreichend Wirkstoff für Herbst 2025 und Herbst 2026 für Ackerfuchsschwanz-Problemflächen beschafft werden. Zuviel Wirkstoff sollte nicht beschafft werden, da eventuelle Reste ab dem 10. Dezember 2026 entsorgungspflichtig sind. Zudem werden auf EU-Ebene neue Genehmigungen von herbiziden Wirkstoffe erwartet, die Flufenacet zumindest in Teilen ersetzen können.



