
Keine statistische Berichtspflicht
Baden-Württemberg macht Ernst mit dem angekündigten Bürokratieabbau. Nutznießer sind etwa 10.000 landwirtschaftliche Betriebe, die bisher im Rahmen der repräsentativen Bodennutzungshaupterhebung dem Statistischen Landesamt Auskunft über ihre Acker- und Dauerkulturflächen sowie das Grünland geben mussten. Damit ist ab diesem Jahr Schluss. Nach Angaben des Stuttgarter Agrarressorts entfällt die Auskunftspflicht komplett. Die Bodennutzung wird künftig nur noch sekundärstatistisch auf Basis vorhandener Verwaltungsdaten ausgewertet.
Damit Verwaltungsdaten von der amtlichen Statistik genutzt werden können, müssen laut Ministerium gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So sollten die Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe und die Anbaufläche weitestgehend abgedeckt werden und qualitativ die Ansprüche der amtlichen Statistik erfüllen. Notwendig sei außerdem eine Harmonisierung der Merkmale zwischen Verwaltungsdaten und der amtlichen Statistik. Diese Voraussetzungen seien jetzt für die Nutzung der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) geschaffen worden. Zur Ergänzung würden weitere landwirtschaftliche Verwaltungs- und Erhebungsdaten der amtlichen Statistik herangezogen.
Dem Ministerium zufolge verfolgt die amtliche Statistik schon lange das Ziel, die Belastung der Auskunftspflichtigen durch Berichtspflichten zu reduzieren. Seit der Einführung des Belastungsbarometers im Jahr 2006, das die Entwicklung der Belastung der Wirtschaft durch Statistikpflichten in der Verantwortung der Statistischen Ämter nachzeichne, habe sich die Belastung durch zielgerichtete Maßnahmen verringert. Der Anteil der Bürokratiekosten durch Statistikpflichten an den gesamten Bürokratiekosten der Unternehmen aus bundesrechtlichen Informationspflichten betrage heute weniger als ein Prozent.


