Indikation widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Bezug auf Aprikose und Pfirsich widerrufen bzw. in Bezug auf Apfelbeere verboten.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung der folgenden Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Bezug auf Aprikose und Pfirsich widerrufen bzw. in Bezug auf Apfelbeere verboten: Die Indikation von Topas in Aprikose und Pfirsich gegen Echte Mehltaupilze (Anwendungsnummer: 033590-00/07-001) wurde zum 17. April 2025 wiederrufen. Anwendungen von Topas in Aprikose und Pfirsich sind damit nicht mehr zulässig. Die Anwendung von Topas in Kernobst (ausgenommen: Apfel) gegen Echten Methau (Anwendungsnummer: 033590-00/00-003) ist neben Apfel seit dem 17. April 2025 auch in Apfelbeere nicht mehr zulässig. Zusätzlich sind die Anwendungen...
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