Zulassung für Wachstumsregler widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen für mehrere Wachstumsregler mit dem Wirkstoff Trinexapac zum 30. April 2025.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2025 die Zulassung der beiden Wachstumsregler Trinexa 250 (Zul.-Nr. 008100-00) und Terplex (Zul.-Nr. 008648-00) mit dem Wirkstoff Trinexapac auf Antrag der zulassungsinhabenden Firmen. Für diese Wachstumsregler gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2026, so dass Restmengen auch noch kommendes Jahr ausgebracht werden können. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für die Vertriebserweiterung SUDO MOR (Zul.-Nr.: 008100-60) sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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