Zweite NAK steht an
In Zuckerrüben steht vielerorts die zweite Nachauflaufbehandlung (NAK) an, um aufgelaufene Unkrautwellen frühzeitig zu kontrollieren. Aufgrund der Witterung und eingeschränkter Wirkung von Bodenherbiziden ist ein rechtzeitiges Eingreifen besonders wichtig. Zudem sollten Rüsslerschäden im Auge behalten und bei Bedarf gezielt bekämpft werden.
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Nach Auflauf der zweiten Unkrautwelle, im Regelfall circa 8 bis 12 Tage nach der 1. NAK, sollte auch bei geringem Unkrautbesatz die 2. NAK durchgeführt werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass es besonders bei langsamer Jugendentwicklung, beim Anbau blattärmerer Sorten und nicht ausreichendem Einsatz von Bodenherbiziden zu stärkerer Spätverunkrautung kommt. In diesem Jahr war die Wirkung von Bodenherbiziden aufgrund der Trockenheit häufig unbefriedigend, weshalb die 2. NAK eher früher erfolgen sollte. Aufgrund der B1-Auflage von Insektizid-Mischungen gegen Glasflügelzikaden (SBR/Stolbur) kommt der Unkrautbekämpfung in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Hinweise zu geeigneten Herbiziden finden Sie in der Broschüre „Integrierter...
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