
Zulassung von Captan geändert
Das BVL hat deshalb am 27. März 2025 Änderungsbescheide erlassen. Die Vorgaben sind bei der Anwendung der entsprechenden Captan-haltigen Mittel sofort zu beachten.
- Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (Zul.-Nr.: 005177-00): Lediglich die Zulassung hinsichtlich der Anwendung an Erdbeere (Anwendungsnummer: 005177-00/05-001) wurde widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der Vertriebserweiterung 005177-60 Orthocid.
- Einschränkungen betreffen Zulassungen der Pflanzenschutzmittel: 005177-00 Malvin WG, 005177-60 Orthocid, 008355-00 CAPTION 80 WG, 008656-00 Merplus, 024519-00 Merpan 80 WDG. Folgende Einschränkungen gelten ab sofort in verschiedenen Kombinationen in den Anwendungsgebieten im Freiland: Reduzierung der Anzahl der Anwendungen, Reduzierung des maximalen Wasseraufwands, Reduzierung des Mittelaufwands, Ausnehmen der Blüte aus dem Behandlungszeitraum und Vergabe der NB6611 zum Schutz der Biene: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zudem erfolgt die Vergabe der NT204: Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten. Die geltenden Anwendungsbestimmungen sind beim BVL in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel für die jeweiligen Mittel recherchierbar.
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