Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
GAP-Umsetzung

Anpassungen erwartet

Der Bundesrat entscheidet am 11. April über Änderungen an zwei GAP-Verordnungen. Der Bauernverband drängt zur Eile.
von age Erschienen am 04.04.2025

Einige Detailregelungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen weiter vereinfacht werden. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Änderungsverordnung für die GAP-InVeKos-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung wird den Bundesrat am 11. April passieren. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat der Vorlage einvernehmlich zugestimmt.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld darauf gedrängt, dass die Verwaltungsverfahren frühzeitig angepasst werden. Mit Blick auf die fristgerechte Antragstellung in diesem Jahr bis spätestens 15. Mai sei es von größter Bedeutung, dass die Verfahren der Länder rechtzeitig angepasst und in den Informationsmaterialien für die Landwirte vollständig berücksichtigt würden, heißt es beim DBV. Angesichts der knappen Zeit stellten die Änderungen sowohl für die Betriebe als auch für die mit der Antragstellung befassten Behörden eine erhebliche Herausforderung dar. 

Mit der Änderungsverordnung werden die nationalen Rechtsvorschriften für das Verwaltungsverfahren angepasst, die mit den im vergangenen Jahr beschlossenen Anpassungen beim GAP-Konditionalitätengesetz und den Durchführungsverordnungen einhergehen. Bei der Modifizierung der GAP-InVeKos-Verordnung geht es unter anderem um die Streichung sämtlicher Angaben und Nachweise, die aus der Aufhebung der verpflichtenden Stilllegung gemäß GLÖZ 8 resultieren. Auch die Aufhebung von Angaben zu Geburtstermin und Alter von Mutterschafen und -ziegen bei der gekoppelten Tierprämie zieht Verfahrensänderungen nach sich.

Im Hinblick auf die GAP-Konditionalitäten-Verordnung müssen unter anderem Regelungen für Verwaltungssanktionen im Bereich der sozialen Konditionalität geschaffen und Verantwortliche für die Wiederherstellung von ungenehmigt umgewandeltem Dauergrünland benannt werden. Insgesamt sind in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung zehn, in der GAP-InVeKos-Verordnung 21 Änderungen vorgesehen.

Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.