
Nach Artikel 51 für frische Kräuter
Spintor-Zulassung erweitert
Die Zulassung von SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart
Erschienen am 03.02.2025
Gegen Minierfliegen und gegen Thripse an frischen Kräutern im Freiland darf SpinTor bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zu zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 0,3 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Folgende anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen wurden festgesetzt: NT108-1, NW607-2, NW706, SF275-EEGE und SF276-28GE.



