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Gemüse betroffen

Zulassung von Centium 36 CS erweitert

Die Zulassung von Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) wurde nach Artikel 51 erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 03.02.2025

Artikelzusammenfassung


Die Zusammenfassung wird von einer KI generiert und kann inhaltliche Fehler enthalten.

Die Zulassung von Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) wurde um jeweils eine Anwendung im Freiland gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in folgenden Kulturen erweitert:

© Mühleisen

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden naturnahen Flächen wie Feldraine, Hecken und Gehölz mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 75 Prozent erfolgen (Ausnahme: Bei Wurzelpetersilie genügt wegen der geringeren Aufwandmenge die Abdriftminderungsklasse 50 Prozent). Die gilt nicht bei Ausbringung mit tragbaren Geräten oder bei Feldraine, Hecken und Gehölz, die weniger als 3 m breit sind, oder in Gebieten mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen.

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