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Blauzungenkrankheit

Impfung weiter möglich

Die Notfallzulassung für Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit, kurz, BTV-3 läuft nicht am 6. Dezember ab. Die Länderkammer hat der Entfristung der Regelung zugestimmt.
von age Erschienen am 25.11.2024

Die von der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) bedrohten Tierhalter können weiterhin auf die Impfung ihrer Bestände setzen. Der Bundesrat hat vergangene Woche den Weg für die Entfristung der Notfallzulassung der bisher zur Verfügung stehenden Vakzine frei gemacht. Die entsprechende Verordnung war im Juni erlassen worden, da noch kein Impfstoff eine reguläre Zulassung erhalten hat. Die Regelung drohte am 6. Dezember auszulaufen. Mit der nun beschlossenen Änderung wird die Notfallzulassung erst aufgehoben, wenn ein BTV-3-Impfstoff mit regulärer Zulassung zur Verfügung steht.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir appellierte an die Tierhalter. „Impfen Sie Ihre Tiere, bevor im Frühling die nächste Gnitzensaison beginnt“, so der Grünen-Politiker. Nach Angaben seines Ressorts sorgt der Serotyp 3 vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden könnten. Es drohten schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter.

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