Neue Registrierungsphase für Ferkelerzeuger ab November
Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Dezember 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter gibt es voraussichtlich Mitte Dezember. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil.
Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je aufgezogenem Ferkel (inklusive der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet worden ist. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster bestehe nicht.


