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Neues Tierschutzgesetz: Strengere Vorgaben geplant

Die Bundesregierung hat vergangene Woche ihre Änderung des Tierschutzgesetzes vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen fünf generelle Neuerungen – die allerdings nicht unumstritten sind.

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Das Ausbrennen von Hornanlagen ohne Betäubung soll bei Kälbern im novellierten Tierschutzgesetz verboten werden.
Das Ausbrennen von Hornanlagen ohne Betäubung soll bei Kälbern im novellierten Tierschutzgesetz verboten werden. Petra Ast
Redaktion Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sollen laut Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken beim Tierschutz geschloßen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/12719) plant die Bundesregierung, „den Tierschutz umfassend zu stärken“. Qualzuchten sollen verboten werden Zu den wesentlichen Änderungen zählt im Haustierbereich dabei das Verbot von sogenannten Qualzuchten. Die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, sollen nun um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt...
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