
Blauzungenkrankheit: Nur Impfung schützt
Durch den Ausbruch würden erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und große wirtschaftliche Schäden verursacht. Die Impfung gegen BTV biete dabei den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) können inzwischen drei Inaktivatimpfstoffe mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz anfälliger Tiere eingesetzt werden.
Impfungen weiterhin sinnvoll
Die StIKo Vet empfiehlt deshalb dringend, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der erlaubten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Auch in Beständen, die von Ausbrüchen in der unmittelbaren Nachbarschaft bedroht sind, oder in denen es bereits zu ersten Erkrankungsfällen gekommen ist, sei es in den nächsten Wochen noch sinnvoll mit Impfmaßnahmen zu beginnen.
Die Ausbreitung durch die Gnitzen werde im September ihren Höhepunkt erreichen. Hierbei müsse damit gerechnet werden, dass die Infektionswelle bis Ende Oktober 2024 auch bislang nicht betroffene Gebiete erreichen werde. Weiterhin bestehe nach wie vor das Risiko eines Eintrages anderer BTV-Serotypen nach Deutschland. So gebe es derzeit in Frankreich ein aktives BTV-8 Geschehen, das mittlerweile einen ersten Betrieb in der Schweiz erreicht hat. Die Aufrechterhaltung des Impfgürtels im Südwesten der Bundesrepublik mindestens gegen BTV-8 werde daher befürwortet.


