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Notfallzulassung von Pirimor G nach Art. 53

Blattläuse an Salaten und Endivien

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen Blattläuse an Salate und Endivien für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung vom 29. August 2024 bis 26. Dezember 2024 erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 09.09.2024

Im Freiland darf Pirimor G nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf von BBCH 19 (9 oder mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (art-/sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha maximal zweimal gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Im Gewächshaus darf mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha ebenfalls maximal zweimal gespritzt werden und die Wartezeit beträgt hier 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes und der Gewässer, sowie des Anwender- und Gewässerschutz sind zu beachten.

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