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Fotovoltaik

Mehr Strom vom Dach

Vom 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Fotovoltaik(PV)-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die im Oktober vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie von 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird.
Veröffentlicht am
Rueß

Details der Fotovoltaik-Pflicht werden in einer das Gesetz ergänzenden Rechtsverordnung geregelt. Der Ministerrat hat die Verordnung mit näheren Bestimmungen für die Fotovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen beschlossen. Sie wird nun im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle um Regelungen für den Neubau von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen ergänzt.

Die Rechtsverordnungen werden zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft veröffentlicht

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