Novelle betrifft auch Kälber
Gemäß dem Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gibt es nun auch neue Anforderungen für die Haltung von Kälbern (Rinder jünger als sechs Monate). Darüber informiert der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) jetzt auf seiner Website.
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Mussten die Liegeflächen der Tiere bisher lediglich trocken sein, werden in der neuen Verordnung die Eigenschaften weich oder elastisch verformbar ergänzt. Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre ab Verkündung der Verordnung.



