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Neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Novelle betrifft auch Kälber

Gemäß dem Bundesratsbeschluss vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gibt es nun auch neue Anforderungen für die Haltung von Kälbern (Rinder jünger als sechs Monate). Darüber informiert der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) jetzt auf seiner Website.

Veröffentlicht am

Mussten die Liegeflächen der Tiere bisher lediglich trocken sein, werden in der neuen Verordnung die Eigenschaften weich oder elastisch verformbar ergänzt. Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre ab Verkündung der Verordnung.

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