Übergangsfrist für Düngeverordnung
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„Wir begrüßen die Bereitschaft der Europäischen Kommission, für die Dünge-Verordnung eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 zu gewähren. Frau von der Leyen hat zurecht die außergewöhnlichen Umstände durch die Corona-Krise erkannt.
Dies würde der heimischen Landwirtschaft eine Atempause verschaffen. Die Bundesregierung kann dadurch notwendige Korrekturen am aktuellen Vorschlag vornehmen, welcher unseres Erachtens nicht ausgereift ist. Wir freuen uns, dass die EU-Kommission unsere Bedenken hinsichtlich der Dünge-Verordnung, welche wir die letzten Tage mehrmals klar kommuniziert haben, letztlich verstanden hat.“


