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Pflanzenschutz

Widerruf von Mitteln mit Wirkstoff Chlorthalonil

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil zum 31. Oktober 2019.
Veröffentlicht am
Klein/BVL

Von dem Widerruf betroffen sind folgende Pflanzenschutzmittel:

  • AMISTAR Opti (Zulassungsnr. 005748-00)
  • ZAKEO OPTI (005748-60)
  • InnoProtect AMISTAR Opti (005748-61)

Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt im konkreten Einzelfall mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

 

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