Bundeskabinett beschließt höhere Tierarztgebühren
Die Tierarztgebühren werden aller Voraussicht nach steigen. Die vom Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung sieht eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um zwölf Prozent vor.
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Daneben soll der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den neuen Ländern von gegenwärtig noch zehn Prozent abgeschafft werden. Die derzeitige Gebührenordnung für Tierärzte war am 1. August 1999 in Kraft getreten. Seither war lediglich der Vergütungsabschlag für Ostdeutschland von 16 Prozent auf zehn Prozent gesenkt worden, darüber hinaus waren die Gebührensätze jedoch nicht geändert worden. Nunmehr sollen die Vergütungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung seit 1999 angepasst werden. In einem zweiten Schritt sollen später die tierärztlichen Leistungen überprüft werden. Momentan sind rund 800 tierärztliche Leistungen in der Gebührenordnung geregelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden überwiegend Privatpersonen von...
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